1 Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter http://www.volkswagen.de/wltp.
2 Ein Angebot der Volkswagen Bank, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für die Finanzierung nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Angebot gültig bis 30.09.2023, Bonität vorausgesetzt. Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Für Satz- und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.
3 Ein Angebot der Volkswagen Leasing, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Das Angebot gilt bis 31.03.2023 und nur für Kunden, die zum Zeitpunkt der Bestellung bereits sechs Monate als Gewerbetreibender (ohne gültigen Konzern-Großkundenvertrag bzw. die in keinem gültigen Großkundenvertrag bestellberechtigt sind), selbstständiger Freiberufler, selbständiger Land- und Forstwirt oder Genossenschaft aktiv sind. Bei der vom Kunden ausgeführten Tätigkeit muss es sich um seine Haupteinnahmequelle handeln. Das Angebot gilt solange der Vorrat reicht. Alle Werte zzgl. gesetzlicher MwSt. zzgl. Überführungskosten. Abbildung zeigt vorbestelltes Sondermodell. Alle Angaben basieren auf den Merkmalen des deutschen Marktes. Für Satz- und Darstellungsfehler übernehmen wir keine Haftung.
4 Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, setzt sich derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 01.01.2023 und bis zum 31.12.2023 zugelassen wird. Der Erwerb darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Beim Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen reinen Elektrofahrzeugs nach dem 18.05.2016 durch Privatpersonen beträgt der Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro 6.750 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 4.500 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro 4.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 Euro), sofern das Fahrzeug zwischen 01.01.2023 und 31.12.2023 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Für Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine ist die Beantragung des Umweltbonus inkl. Innovationsprämie für Zulassungen bis 30.08.2023 möglich. Wird das Fahrzeug geleast kann die volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Herstelleranteil ist nur verfügbar für Fahrzeuge, welche mindestens 12 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss rechtzeitig über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Anträge auf Förderung mit den vorgenannten Beträgen müssen beim BAFA bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns.