ŠKODA ENYAQ

ŠKODA ENYAQ iV 60 | 62 kWh, 132 kW | 1-Gang-Automatik

Effizienzdaten nach NEFZ: -.

Effizienzdaten nach WLTP: Stromverbrauch kombiniert 16,0 kWh/100 km | CO2-Emission: kombiniert 0 g/km | Elektrische Reichweite bei voller Batterie 395 km.

Ausstattung

LED-Scheinwerfer, Digital Cockpit, Climatronic, Digitaler Radioempfang DAB+, Komfortsitze vorn, Rückfahrkamera, Spurhalteassistent "Lane Assist", Außenspiegel elektrisch einstell- und beheizbar u.v.m.

Verbrauchs- und Emissionswerte

Effizienzdaten nach NEFZ: -

Effizienzdaten nach WLTP: Stromverbrauch kombiniert 16,0 kWh/100 km | CO2-Emissionen: kombiniert 0 g/km | Elektrische Reichweite bei voller Batterie 395.

Leasingangebote

  • Jährliche Fahrleistung p.a.: 10.000 km
    Vertragslaufzeit: 48 Monate
    Sonderzahlung: 3.000,- €3
     3 entspricht der möglichen BAFA Förderung  
    mtl. Leasingrate: 359,- €1
    inkl. Überführungskosten

     

    Die genannten Angebote sind Leasingbeispiele für bestellbare Neuwagen. Die Fahrzeuge sind in Ausstattung und Motorisierung individuell konfigurierbar. Ebenfalls kann die Leasingdauer und jährliche Laufleistung angepasst werden. Wir beraten Sie gerne.
  • Jährliche Fahrleistung p.a.: 10.000 km
    Vertragslaufzeit: 48 Monate
    Sonderzahlung: 0,- €
       
    mtl. Leasingrate: 349,- €2
    zzgl. Überführungskosten

     

    Die genannten Angebote sind Leasingbeispiele für bestellbare Neuwagen. Die Fahrzeuge sind in Ausstattung und Motorisierung individuell konfigurierbar. Ebenfalls kann die Leasingdauer und jährliche Laufleistung angepasst werden. Wir beraten Sie gerne.


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Highlights

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Kontakt

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ŠKODA Neu-Ulm

1 Ein Angebot der ŠKODA Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Angebot gültig bis 30.09.2023, zzgl. Überführungskosten, Bonität vorausgesetzt. Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Für Satz- und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Der Herstelleranteil der e-Mobilitätsprämie ist im Angebot bereits berücksichtigt.

2 Ein Angebot der ŠKODA Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Straße 57, 38112 Braunschweig für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasing-Vertrags nötigen Vertragsunterlagen zusammenstellen. Dieses Angebot gilt nur für Gewerbertreibende ohne Großkundenvertrag bis 30.09.2023, zzgl. Überführungskosten, Bonität vorausgesetzt. Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Alle Werte zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Für Satz- und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Der Herstelleranteil der e-Mobilitätsprämie ist im Angebot bereits berücksichtigt.

3 Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, setzt sich derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 03.06.2020 und bis zum 31.12.2022 zugelassen wird. Der Erwerb darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Beim Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen reinen Elektrofahrzeugs nach dem 18.05.2016 durch Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine beträgt der Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro 9.000 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 6.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 3.000 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro 7.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 5.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.500 Euro), sofern das Fahrzeug nach dem 04.11.2019 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Wird das Fahrzeug geleast kann die volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Herstelleranteil, übernommen von ŠKODA, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Herstelleranteil ist nur verfügbar für Fahrzeuge, welche mindestens 6 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss bei Zulassung nach dem 04.11.2019 spätestens ein Jahr nach Zulassung über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Anträge auf Förderung mit einem verdoppelten Bundesanteil (Innovationsprämie) müssen beim BAFA bis zum 31.12.2022 gestellt werden. Die Gewährung des Umweltbonus mit gleichen Bundes- und Herstelleranteilen endet spätestens am 31.12.2025. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.

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