Der VW ID.4

VW ID.4 Pure Performance 52 kWh | 125 kW (170 PS)

Stromverbrauch kombiniert (nach NEFZ): -1

Stromverbrauch kombiniert (nach WLTP) 16,2 kWh/100 km, Co2-Emission kombiniert 0 g/km. Elektrische Reichweite (bei voller Batterie) 361 km.1

Nur für kurze Zeit: 750,- € Held & Ströhle Elektroprämie sichern

 

 

 

 

Ausstattung

Klimaautomatik "Climatronic", App-Connect inkl. App-Connect Wireless, Spurhalteassistent "Lane Assist", Verkehrszeichenerkennung, Einparkhilfe vorn und hinten, Außenspiegel elektrisch einstell-/ anklapp- und beheizbar, LED-Scheinwerfer, Multifunktionslenkrad mit Touch-Bedienung u.v.m.

Verbrauchs- und Emissionswerte

Stromverbrauch kombiniert (nach NEFZ): -1

Stromverbrauch kombiniert (nach WLTP) 16,2 kWh/100 km, Co2-Emission kombiniert 0 g/km. Elektrische Reichweite (bei voller Batterie) 361 km.1

Leasingangebote

  • Jährliche Fahrleistung p.a.: 10.000 km
    Vertragslaufzeit: 48 Monate
    Sonderzahlung: 5.250,- €
    (entspricht der möglichen BAFA-Förderung4 + 750,- € Held & Ströhle Elektroprämie)
       
    mtl. Leasingrate: 356,- €2
    inkl. Kosten für Werksabholung

     

    Die genannten Angebote sind Leasingbeispiele für bestellbare Neuwagen. Die Fahrzeuge sind in Ausstattung und Motorisierung individuell konfigurierbar. Ebenfalls kann die Leasingdauer und jährliche Laufleistung angepasst werden. Wir beraten Sie gerne.

Der Volkswagen ID.4 - Gemacht für Großes

Ein komplett neues Raumkonzpet, aufgebaut auf der neue Elektroplattform von Volkswagen. Eine Performance die elektrisiert. Intuitiver Bedienkomfort, der alles ganz einfach macht. Der neue ID.4: stark wie ein SUV, nachhaltig wie ein ID.

Weil Sie mit dem Kauf eines Elektrofahrzeug besonderes Verantwortungsbewusstsein beweisen, werden Sie belohnt: mit dem Umweltbonus in Höhe von derzeit 4.500,- €4. Einen Teil dieses Umweltbonus übernimmt Volkswagen für Sie. Den restlichen Betrag zahlt der Staat. Auf dem Online-Portal des BAFA können sie sich umfassend über die Fördervoraussetzungen informieren (BAFA->).


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Highlights

Über unseren Konfigurator können Sie sich zu aktuellmöglichen Varianten informieren. Gerne beraten Sie auch unsere Mitarbeiter zum neuen ID.4.

Sie möchten weitere Informationen zum ID.4? Oder sie möchten ihn bei einer Probefahrt testen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu unseren Mitarbeitern auf.

Angebotsanfrage

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Kontakt

Unsere Mitarbeiter im Volkswagen Zentrum Ulm sowie am Volkswagen Standort Neu-Ulm beraten Sie gerne und organisieren Ihnen eine Probefahrt.

Volkswagen Neu-Ulm

Volkswagen Zentrum Ulm

Die angegebenen Verbrauchs-und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Am 1. Januar 2022 hat der WLTP-Prüfzyklus den NEFZ-Prüfzyklus vollständig ersetzt, sodass für nach diesem Datum neu typgenehmigte Fahrzeuge keine NEFZ-Werte vorliegen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich seit dem 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter http://www.volkswagen.de/wltp.

2 Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für die wir als ungebundener Vermittler gemeinsam mit dem Kunden die für den Abschluss des Leasingvertrags nötigen Vertragsunterlagen  zusammenstellen. Bonität vorausgesetzt. Das Angebot gilt für Privatkunden und gewerbliche Einzelkunden mit Ausnahme von Sonder- und Großkunden bis 30.06.2023. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns. Für Satz- und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.

3 Ein Angebot der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig, für gewerbliche Einzelabnehmer mit Ausnahme von Sonderkunden. Alle Werte zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Abbildung zeigt  Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.volkswagenbank.de und bei uns. Angebot gültig bis 31.12.2022.

4 Der Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, die sich auf der Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) befinden, setzt sich derzeit zu zwei Dritteln aus einem staatlichen Anteil (Bundesanteil), der vom BAFA, Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.bafa.de ausgezahlt wird, sowie zu einem Drittel aus einem Herstelleranteil zusammen, sofern das Fahrzeug nach dem 01.01.2023 und bis zum 31.12.2023 zugelassen wird. Der Erwerb darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Beim Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen reinen Elektrofahrzeugs nach dem 18.05.2016 durch Privatpersonen beträgt der Umweltbonus inklusive Innovationsprämie für Basismodelle bis zu einem BAFA-Nettolistenpreis von 40.000 Euro 6.750 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 4.500 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 2.250 Euro), von über 40.000 Euro bis zu maximal 65.000 Euro 4.500 Euro (verdoppelter Bundesanteil i. H. v. 3.000 Euro, Herstelleranteil i. H. v. 1.500 Euro), sofern das Fahrzeug zwischen 01.01.2023 und 31.12.2023 erstmalig zum Straßenverkehr zugelassen wird. Für Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine ist die Beantragung des Umweltbonus inkl. Innovationsprämie für Zulassungen bis 30.08.2023 möglich. Wird das Fahrzeug geleast kann die volle Fördersumme nur ab einem Leasingzeitraum von mindestens 24 Monaten gewährt werden. Der Herstelleranteil, übernommen von der Volkswagen AG, wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen und mindert somit die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Herstelleranteil ist nur verfügbar für Fahrzeuge, welche mindestens 12 Monate in Deutschland auf den/die Antragsteller(in) zugelassen werden. Die Gewährung des Herstelleranteils am Umweltbonus berechtigt nicht automatisch zum Erhalt des Bundesanteils. Über die Auszahlung des Bundesanteils entscheidet ausschließlich das BAFA anhand der Förderbedingungen und nach Ihrem Antrag. Der Antrag auf Gewährung des Bundesanteils am Umweltbonus muss rechtzeitig über das elektronische Antragsformular unter www.bafa.de eingereicht werden. Anträge auf Förderung mit den vorgenannten Beträgen müssen beim BAFA bis zum 31.12.2023 gestellt werden. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Das hier Dargestellte dient ausschließlich Ihrer Information und hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Nähere Informationen erhalten Sie bei uns.

5 Nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP) in der reichweitengünstigsten Ausstattungsvariante des jeweiligen Models auf dem Rollenprüfstand ermittelte Reichweite. Die tatsächlichen WLTP-Reichweitenwerte können ausstattungsbedingt abweichen. Die tatsächliche Reichweite weicht in der Praxis abhängig von Fahrstil, Geschwindigkeit, Einsatz von Komfort-/Nebenverbrauchern, Außentemperatur, Anzahl Mitfahrer/Zuladung und Topografie ab.

6 Förderung gilt für natürliche und juristische Personen, offene Handelsgesellschaften (OGH) und Personengesellschaften aus Baden-Württemberg, die in Baden-Württemberg ein Elektrofahrzeug erwerben sowie zulassen und damit überwiegend in Baden-Württemberg verkehren. Weitere Informationen und Voraussetzungen zum BW-e-Gutschein des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg finden Sie auf der Homepage der L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank –Anstalt des öffentlichen Rechts, Sitz: Karlsruhe und auf der Homepage des Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (VM) Dorotheenstraße 8, 70173 Stuttgart. Der BW-eGutschein endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel oder mit Ablauf der kommunizierten Frist (siehe L-Bank). Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter www.volkswagen.de/wltp
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat, usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen, spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern-Scharnhausen (www.dat.de/co2) unentgeltlich erhältlich ist.

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